Samstag, 24. Januar 2009
 
Wirbel um Flugpassagierdaten im EP PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von quintessenz   
Donnerstag, 12. Oktober 2006

EU-Kommissar Franco Frattini hatte Mittwoch Abend einen schweren Stand, als er das Abkommen mit den USA zur Weitergabe von Flugpassagierdaten vor dem EU-Parlament verteidigen musste.

Die Vertreter des Rats, der das Abkommmen eigentlich verhandelt hatte, verließen nach einem kurzen Statement das Plenum, berichtet die orf-futurezone.

Mit ganz wenigen Ausnahmen kritisierten Abgeordnete aus allen im EU-Parlament vertretenen Fraktionen das Abkommen, und das zum Teil vernichtend. Die Argumentation der Kommission, die persönlichen Daten europäischer Flugpassagiere seien geschützt, sei "haarsträubend absurd" bzw. "skandalös", hieß es.

Gefragt wurde von liberalen, grünen und sozialdemokratischen Abgeordneten im Zweiminutentakt, welche Garantien die USA denn gegeben hätten, dass die Daten nicht zum Beispiel bei der CIA landen würden.

Von den Konservativen, die das Abkommen mittragen, ergriff nach der Fraktionsprecherin im Lauf der Debatte kaum jemand das Wort. Nur der griechische konservative Abgeordnete Ioannis Varvitsiotis sorgte sich darum, zu welchem Zweck die USA auch noch die Daten aus Vielfliegerprogrammen haben wollen.
Am Ende trat Frattini an das Rednerpult und verteidigte das Abkommen. Frattini berief sich auf Garantien der USA, dass die Daten nach europäischem Recht behandelt würden.

Der österreichische Abgeordnete Hubert Pirker [EVP] vertritt ebenso wie Frattini die Position, dass ohne das Abkommen Chaos im Flugverkehr ausbrechen würde. Nach Pirkers Meinung stehen die an den US-Heimatschutz gelieferten Daten unter europäischem Recht.

Laut Abkommen müssten die USA damit Anfragen z. B. nach dem österreichischen Datenschutzgesetz beantworten, so Pirker zu ORF.at nach der Sitzung.

Die Daten würden explizit beim US-Heimatschutz verbleiben und nicht an die CIA weitergegeben. Im Übrigen sei das Abkommen "nicht schlechter als das vorige".

Ob die vorherige Praxis EU-Recht entsprach, wird nicht nur von Datenschützern bezweifelt. Der EuGH hatte das ausgelaufene Abkommen allein auf Grund formaler Fehler verworfen und keinerlei inhaltlichen Kommentar abgegeben. Die EU-Kommission wertet diese Nicht-Kommentierung als
Zustimmung.

Die Datenlieferungen an die US-Behörden von 34 Datenfeldern pro Passagier und Flug, geplante Speicherdauer dreieinhalb Jahre, fanden bis zur Einigung zwischen EU und USA Anfang Oktober 2006 im rechtlichen Niemandsland statt.

Volltext: http://futurezone.orf.at/it/stories/143017/

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